Angriff der Markenpiraten!
Mit dieser Mail fing alles an. Im Telegrammstil: das Wort Kalligraph
soll geschützt werden, wenn dies erst einmal passiert ist, kann
binnen 10 Jahren der Schutz auf Antrag und natürlich wieder gegen
Gebühr (derzeit 300 Euro) gelöscht werden.
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe
heute an Sie, da Ihnen kaum bekannt sein dürfte, dass seit dem
17. Januar 2002 beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Antrag vorliegt,
das Wort "KALLIGRAPH" als eine Wortmarke in den Klassen 9,
16 und 35 eintragen zu lassen. Die Klasse 9 ist als Klasse im Bereich
Datenverarbeitung eher harmlos, die Klassen 16 (Papier, Schreibwaren,
etc.) und 35 (Werbung etc.) sind dagegen ein klarer Angriff auf Ihre
Berufsbezeichnung. ...
Die Anmeldung erfolgte
am 17.01.2002 unter Nummer: 30202323.2 und ist eine reine Textmarke
das heisst, der benutzte Text "Kalligraph" wird dadurch zu
einerr Marke wie z.B. "Mars" für einen Schokoriegel.Damit
dürfte sicher sein, dass der Anmelder Ihnen danach die Verwendung
Ihrer Berufsbezeichnung per Unterlassungsklage verbieten lassen wird,
so bald die Marke registriert ist und kein Widerspruch mehr durchsetzbar
ist. Ich bin mir deshalb so sicher, weil genau auf den Anmelder dieser
Marke die "Kalligraph GmbH" (Sie lesen richtig, diese GmbH
verwendet die Berufsbezeichnung alleine und ohne weitere Zusätze
zur Unterscheidung!) in Haar bei München seit 1993 angemeldet ist
und ich im Zusammenhang mit der Internetdomain "kalligraph.de"
in dieser Sache unlängst bereits mehr als 10.000 EUR Anwalts- und
Gerichtskosten (LG München I, Az: 7 O 18634/01) zu tragen habe,
Details können gerne bei mir erfragt werden.
Sollten Sie der Auffassung
sein, dass Sie Ihre Berufsbezeichnung
behalten möchten, kann gegen diese Eintragung Widerspruch beim
Deutschen Patent- und Markenamt eingelegt werden.
Die Recherche auf der
Seite des DPMA ist übrigens kostenlos, man muss sich nur vorher
namentlich anmelden: https://dpinfo.dpma.de/
Bitte entschuldigen Sie
diesen Verteiler im Klartext, ich bin jedoch der
Auffassung, dass eine Berufsbezeichnung weder durch den Namen einer
GmbH noch, was viel weiterreichende Konsequenzen für Sie alle hätte,
durch eine Textmarke monopolisiert werden darf. Da ich diese Liste fast
vollständig aus einer Google-Suche heraus erstellt habe und nach
einigen Einträgen schon aufgehört habe, weiter zu suchen,
ist diese Liste hier nicht vollständig. Es
liegt nun an Ihnen, was Sie tun."
Meine Anfrage beim
Deutschen Patent und Markenamt wurde schnell und nett beantwortet:
Sehr geehrte Frau Ulmke,
Sie haben die Möglichkeit auf Antrag die u.g. Marke gem. §
50 Markengesetzwegen Nichtigkeit - aufgrund absoluter Schutzhindernisse
gem. § 8 Markengesetz - löschen zu lassen. Sie haben 10 Jahre
nach Eintragung der Marke Zeit den Löschungsantrag zu stellen.
Der Antrag kostet EUR 300,-. Das notwendige Antragsformular (W7442)
können aus dem Internet herunterladen:
http://www.dpma.de/formulare/marke.html
Die Textausführungen der zitierten Paragrafen
finden sie unter :
http://www.markengesetz.de/ Für Rückfragen stehe ich Ihnen
gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
H. Schmoeckel Deutsches Patent- und Markenamt Auskunftsstelle
80297 München Tel.:+4989 2195-3402 Fax: +4989 2195-2221 e-mail:
info@dpma.de
So sieht es also aus. Wenn irgend jemand
etwas von dieser Firma hört, bitte melden! 300 Euro sind ein Klacks
für dreissig Leute; zur Not schliesst man sich zusammen und löscht
die Marke wieder, sollte man eigentlich sowieso tun.